
Für den Einbau einer neuen Küche braucht es normalerweise keine Baubewilligung. Sobald Veränderungen an der Bausubstanz geplant sind, ist Vorsicht geboten.

Beim Küchenumbau ist eine Baubewilligung erforderlich, wenn Änderungen, die von aussen ersichtlich sind, z.B. das Herausbrechen einer Wand (damit die Küche eine Türe zum Garten hin bekommt) vorgesehen sind. Achtung, nicht in allen Kantonen sind die Bestimmungen gleich. Das Durchbrechen einer Wand, um zwischen Küche und Wohnzimmer eine Durchreiche zu schaffen, erfordert hingegen keine Bewilligung. Ausnahmen vorbehalten.
Wird angrenzend an die Küche ein Wintergarten angebaut oder sind grössere bauliche Vor- oder Umbauten für eine Immobilie vorgesehen, empfiehlt es sich auf jeden Fall, einen Baufachmann oder Architekten zuzuziehen und die zuständige Behörde anzufragen. Grundrissveränderungen müssen auch noch hinsichtlich der feuerpolizeilichen Anforderungen, Lärmschutz oder Abwasser usw. überprüft werden.